PostHeaderIcon Kontaktlinsen in der PKV erstattungsfähig

Als die privaten Krankenkassen gegründet worden sind, war ihre Aufgabe zunächst, die vielen Beamten gut zu versorgen. Nach einiger Zeit öffnete sie sich für selbstständige Unternehmer und heute können sich auch Angestellte privat versichern, vorausgesetzt sie haben ein Einkommen von 49.500 EUR / Jahr, das entspricht 4.125,00 / Monat. Es wurde mittlerweile jedoch festgelegt, dass dieses Einkommen für mindestens zwei Jahre nachgewiesen werden muss.

Sehhilfen und Private Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) keine Kosten mehr.
Ausnahme bilden Sehhilfen für Kinder unter 18 Jahren. Hier muss die Sehhilfe jedoch vom Arzt verordnet werden und es darf sich bei der ausgewählten Brille nicht um ein Sondermodell handeln.
Auch bei schwer sehbehinderten Menschen macht die gesetzliche Krankenkasse wenige Ausnahmen.

In der privaten Krankenkasse sieht es etwas anders aus.

Hier wählt man bereits bei Abschluss der Versicherung einen Tarif in dem die zu gewährenden Leistungen festgeschrieben sind. Auch Brillen und Kontaktlinsen können zu den Leistungen gehören.

Seit eine Versicherungspflicht für alle besteht, bieten die privaten Krankenkassen einen Basistarif an.
Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, und gewährt daher keine Sehhilfe. Jeder höhere Tarif der privaten Krankenkasse schließt die Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) in unterschiedlicher Höhe mit ein.

Aber auch hier gibt es große Unterschiede. Während manche Gesellschaften als Vorraussetzung für eine Erstattung grundsätzlich die medizinische Indikation voraussetzt, erstatten einige andere Gesellschaften Brillen, aber Kontaktlinsen lediglich bis zur Höhe der Kosten für eine Brille, oder Brillen aber Kontaktlinsen nicht. Es gibt also sehr große Unterschiede, die man schon bei den Vertragsverhandlungen berücksichtige sollte. Oft ist eine Sehschwäche schon familiär vorbestimmt, dann ist es sinnvoll, diese mitzuversichern.

Selbstverständlich kann man eine Sehhilfe, natürlich gegen eine erhöhte Gebühr, auch bei dem Basistarif versichern. Die Versicherungsgesellschaften haben seit der Gesundheitsreform die Möglichkeit geschaffen, dass auch gesetzlich Versicherte eine Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) zusätzlich versichern können.
Auch einige Optiker haben diesen Markt bereits für sich entdeckt und bieten ihren Kunden Brillenzusatzversicherungen an.

Kosten und Leistungen der PKV

Wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer aus einem Leistungskatalog wählen.
Anders, als der gesetzlich Versicherte, kann er nach seinen Bedürfnissen Leistungen auswählen oder weglassen.

Natürlich beeinflusst diese Auswahl auch die Beitragskosten. Deshalb ist es ratsam, mehrere Angebote mit dem gleichen Leistungskatalog nachzufragen, oder sich im Internet auf den entsprechenden Plattformen errechnen zu lassen.

Je jünger der Versicherungsnehmer ist umso mehr Leistungen können ausgewählt werden, und er zahlt immer noch vertretbare Beiträge.
Ein älterer Versicherungsnehmer wird von der PKV bereits als Risiko eingestuft. Die private Versicherung sieht sich veranlasst, dieses Risiko durch hohe Beiträge abzusichern. Seit der Gesundheitsreform haben die privaten Krankenversicherer eine Reihe von Zusatzversicherungen auf den Weg gebracht, die es auch gesetzlich Versicherten ermöglicht entstandene Risiken abzusichern.

Jeder gesetzlich Versicherte, der privat eine Ergänzungsversicherung abgeschlossen hat, bleibt in der Arztpraxis ein Kassenpatient. Die private Ergänzungsversicherung springt erst dann ein, wenn Kosten, als Zuzahlungen, entstanden sind. Ergänzungsversicherungen werden zum Beispiel als ambulante Zusatzversicherung, Krankenhaus-Zusatzversicherung und einer Zusatzversicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit angeboten. Auch die teilweise sehr hohen Kosten für Sehhilfen oder Zahnersatz können durch eine Zusatzversicherung abgefedert werden. Aber auch bei Zusatzversicherung gilt, erst vergleichen, dann abschließen.

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