PostHeaderIcon Kinder brauchen volle Leistung

Krankenversicherungen müssen zukünftig Kindern die volle Leistung bieten. Selbst wenn die Eltern mit den Zahlungen im Rückstand sind, muss dies gewährleistet sein.

Jeder in Deutschland obliegt seit Anfang des Jahres der Pflicht, sich zu versichern. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann man Kinder und Ehepaare gleich mitversichern lassen. Kommt es jedoch zu einem Zahlungsausfall muss der Schutz für die Kinder gewährt bleiben. Die hat die Bundesregierung kürzlich erst festgelegt. Den Hintergrund dieser Regelung findet man im Sozialgesetzbuch V. Der Leistungsanspruch für Versicherte gilt demnach nicht, wenn trotz Mahnung zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt werden. Mitversicherte sind davon nicht betroffen. Kinder dürfen nicht für ihre Eltern haften. Es kam jedoch schon vor, dass viele Kinder den Schutz verloren haben und die Ärzte nicht behandeln wollten. Diese waren der Meinung, Kinder haben nur Anspruch auf Minimalversorgung.

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